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Kredite vorzeitig zu kuendigen, kann teuer werden
Kredite vorzeitig zu kündigen, kann teuer werden
Seit dem 11.06.2010 gibt es eine neue Richtlinie, mit der Verbraucherkredite transparenter gemacht werden sollen. Sogenannte Lockangebote, hinter denen sich letzten Endes doch wieder hohe Zinsen verbergen, gehören damit der Vergangenheit an.
Diese Richtlinien stellen einen Gewinn für den Verbraucher dar, denn derartige Darlehen ohne grundpfandrechtliche Besicherung, wie das bei den Ratenkrediten der Fall ist, können damit ohne Frist von Seiten des Kreditnehmers gekündigt werden. Die Kreditinstitute dürfen zwar weiterhin eine Vorfälligkeitsentschädigung einfordern, allerdings wird die Höhe durch den Gesetzgeber auf maximal 1 % des Ablösesaldos begrenzt. Haben die Kredite nur noch eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr darf dieser Satz sogar nur 0,5 % betragen.
Auch wenn das alles sehr gut klingt, verbergen sich auch dahinter Tücken für den Verbraucher. Die Kosten für eine Kreditkündigung hängen nämlich tatsächlich von der Kostenstruktur des Kredites ab. Die meisten Banken verlangen nämlich eine Bearbeitungsgebühr, die zwischen 1 und 5 % des Darlehensbetrages liegt.
Sofort nach der Auszahlung des Kredites wird das Kreditkonto mit dieser Gebühr belastet. Würde der Verbraucher jetzt seinen Kredit kündigen, wäre somit der gesamt Kreditsaldo fällig. Bei einer hohen Bearbeitungsgebühr kann der Gesamtbetrag ebenfalls sehr hoch ausfallen. Dazu kommt noch die Vorfälligkeitsentschädigung.
Deshalb sollte bei einem Abschluss nicht ausschließlich der effektive Jahreszins zur Orientierung herangezogen werden. Vielmehr ist die Kreditzusammensetzung wichtig. Bei langer Laufzeit und einer wahrscheinlich vorzeitigen Rückzahlung sollte die Bearbeitungsgebühr umso niedriger sein.
Meldung vom 02.07.2010
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