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Geldkarte und Geheimzahl immer getrennt aufbewahren
Geldkarte und Geheimzahl immer getrennt aufbewahren
Fast jeder ist im Besitz einer Kredit- oder EC-Karte. Wird diese beantragt und wenig später vom Geldinstitut ausgehändigt, wird die jeweilige Person in umfassendem Maße über den sicheren Umgang mit dieser Geldkarte beraten und informiert. Das schließt ein, dass der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt wird, die Geldkarte nie zusammen mit der PIN-Nummer aufzubewahren. Somit wird bei einem Diebstahl der Karte verhindert, dass sich die Diebe an jedem beliebigen Geldautomaten mit Bargeld versorgen können. Der Aufwand, den diese betreiben müssten, um die Geheimzahl zu entschlüsseln ist sehr hoch und beruht eher auf dem Zufallsprinzip. Die Möglichkeit, dass das Abheben von Geld vom Konto des Bestohlenen erfolgreich ist, ist relativ gering und scheitert unter Umständen am Fehlen des PIN-Codes.
Viele machen allerdings genau diesen Fehler und sie bewahren in der Nähe der Geldkarte auch den dazu gehörigen PIN-Code auf. Sie trauen ihrem eigenen Gedächtnis nicht, weil sie die Karte und die dazu gehörigen Geheimzahl selten benutzen oder sich mehrere dieser Codes zu verschiedenen Karten einprägen müssen.Sie haben Angst, die Geheimzahl zu vergessen und diese im Moment vor dem Automaten nicht mehr aus dem Gedächtnis abrufen zu können.
Trotzdem ist es ein grober Fehler mit möglicherweise fatalen Folgen, wenn diese beiden Dinge nicht getrennt voneinander aufbewahrt werden. Keine Bank muss dann nämlich für den entstandenen Schaden aufkommen, wenn sich die Kartendiebe ungehindert am Konto des Opfers zu schaffen machen können und diese Unachtsamkeit lässt sich relativ leicht nachweisen. Bei den Aktionen an den Automaten kann recht einfach festgestellt werden, ob bei den Eingaben der Geheimzahl Fehlversuche stattfanden und in welchem Zeitraum die Abhebungen erfolgten. Ging das alles sehr schnell kann von einer Kenntnis der Geheimzahl ausgegangen und dem Opfer Fahrlässigkeit beim Umgang mit der eigenen Karte vorgeworfen werden.
Somit entfallen alle Ansprüche.
Meldung vom 20.12.2008
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